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27. Januar 2015

Organisatorische und gesetzliche Grundlagen der Organspende und Hirntoddiagnostik

Im Januar 2015 war in der Süddeutschen Zeitung nachzulesen, dass es im Rahmen einer Organspende bzw. bei der Feststellung des Hirntods eine gravierende Panne gegeben habe. Vorkommnisse wie diese dürften das Vertrauen der Bevölkerung in Organspenden weiter schmälern. Die losgelöst von solchen Nachrichten geplante Informationsveranstaltung zu den Grundlagen der Organspende und Hirntoddiagnostik des Klinikums Dritter Ordens und der Volkshochschule München West am Dienstag 27. Januar 2015, um 19.30 Uhr erfuhr damit eine zusätzliche Relevanz.

Den zahlreich erschienen Zuhörern erläuterte der Referent Dr. Alexander Nebauer, der Oberarzt und zugleich Transplantationsbeauftragter in der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin des Klinikums Dritter Orden ist, unter anderem welche Rechtssicherheit das Transplantationsgesetz und weitere, neu definierte Richtlinien bieten und weshalb die Verfahren zur Feststellung des Hirntodes als sicher bezeichnet werden können.

Zu diesem Vortrag hatten die Volkshochschule München West und das Klinikum Dritter Orden gemeinsam im Rahmen der Informationsreihe "Gesundheitsforum informativ" eingeladen. 

 

Kontakt:
Petra Bönnemann
- Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 089 1795-1712
petra.boennemann@dritter-orden.de