Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Unternehmens ist zu beachten, dass wir Ihre Daten nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
•Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Finanzamt, Staatsanwaltschaft, Polizei, Aufsichtsbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung.
•Andere Unternehmen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (je nach Vertrag: z. B. Banken, Auskunfteien, Lieferanten).
Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.