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Bekenntnis zu Transparenz und Sorgfalt ...

Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir, das Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg, leisten auf der Grundlage des christlichen Glaubens und dessen Werten einen wesentlichen Beitrag, Kranken zu dienen und sie zu betreuen. Die Achtung und der Schutz der Menschenrechte und der Schöpfung ist integraler Bestandteil unseres Auftrages.

Um dem gerecht zu werden, setzen wir geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen dafür Sorge, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung.

Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes sowie zum partnerschaftlichen Miteinander von Dienstnehmern und Dienstgebern und zum Prinzip Lohngerechtigkeit. Die nachfolgende Grundsatzerklärung wurde am 04. Dezember 2023 von der Geschäftsführung verabschiedet. Um den Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachzukommen, etablieren wir die folgenden Prozesse in unserem Geschäftsbereich und, falls erforderlich, gegenüber unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern: Wir richten ein LkSG-bezogenes Risikomanagement ein, verankern dieses in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen und entwickeln dieses beständig weiter. Dabei tragen wir den Besonderheiten des Medizinprodukte-Sektors Rechnung. Zentraler Bestandteil unseres Risikomanagements ist eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette. Hierbei legen wir ein besonderes Augenmerk auf solche Risiken, die nach unserer Erfahrung im Medizinprodukte-Sektor vorherrschend sind. In diesem Zuge gehen wir wie folgt vor: Wir bewerten unsere Lieferanten anhand der zentralen Werte Qualität, Respekt und Verantwortung sowie gemäß den Anforderungen des LkSG.  Auf dieser Grundlage erstellen wir eine Risikomatrix unter Einbeziehung aller uns zugänglichen Informationsquellen.

Stellen wir im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken entlang unserer Lieferkette fest, ergreifen wir unverzüglich unter anderem die folgenden Präventionsmaßnahmen:

Maßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb:

  • Pflicht-Schulung der relevanten Geschäftsbereiche
  • Entwicklung und Implementierung von Einkaufsstrategien, mit welchen die festgestellten Risiken verhindert oder minimiert werden
  • Auditierung relevanter Bereiche und Prozesse und hierauf basierende Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen

Maßnahmen bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern: 

  • Berücksichtigung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen bei der Auswahl von neuen Partnern
  • Forderung von vertraglichen Vereinbarungen von unseren unmittelbaren Zulieferern, in denen sich diese verpflichten, unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen zu erfüllen und diese Erwartungen auch entlang der Lieferkette zu adressieren
  • Entwicklung von vertraglichen Vereinbarungen und Kontrollmechanismen sowie deren Umsetzung, um die Erfüllung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen durch unmittelbare Zulieferer zu überprüfen

Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir unverzüglich die folgenden Abhilfemaßnahmen:

Maßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb:

  • Beendigung der Verletzung menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten
  • Analyse der Ursache, die zur konkreten Verletzung menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten geführt haben
  • Entwicklung und Implementierung von Kontrollmechanismen, um eine Wiederholung der Pflichtverletzung zu verhindern

Maßnahmen bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern:

  • Verhinderung, Beendigung oder Minimierung des Ausmaßes der Verletzung menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten
  • Unterstützung des Verursachers bei den Maßnahmen zur Beseitigung der Verletzung menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten
  • Prüfung der Möglichkeiten eines Branchenzusammenschlusses oder einer Brancheninitiative, um die Einflussmöglichkeiten auf den Verursacher zu erhöhen
  • Prüfung der Möglichkeit des temporären Aussetzens der Geschäftsbeziehung bis zur Beendigung

Unabhängig von der Risikoanalyse und den hierbei entdeckten Risiken haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen: Das Beschwerdeverfahren ist über unsere E-Mailadresse (lksg-meldestelle@dritter-orden.de) öffentlich zugänglich. Eingehende Beschwerden sind nur für die LkSG-Stelle einsehbar. Die LkSG-Stelle setzt sich aus dem LkSG-Beauftragten (fachkundiger Jurist) und dessen Assistenz zusammen. Alle Mitarbeitenden der LkSG-Stelle sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Die LkSG-Stelle bestätigt dem Beschwerdeführer den Eingang der Beschwerde. Der LkSG-Beauftragte erkundet den Sachverhalt, bewertet diesen und berichtet direkt an die Geschäftsleitung. Hierbei ist der LkSG-Beauftragte weisungsfrei.

Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h. für all unsere Mitarbeitenden, als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksame Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken. Um unsere Erwartungen an unsere Lieferanten und Geschäftspartner transparent zu kommunizieren, entwickeln wir einen Lieferanten-Verhaltenskodex, welcher sukzessive Vertragsbestandteil aller Beschaffungsverträge wird.

UNSERE EINRICHTUNGEN

Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg
Kinderklinik Dritter Orden Passau
NFS