Trotzdem möchten wir unsere Patienten und ihre Familien im Rahmen unseres SPZ- Auftrags weiterhin in ihren Fragen und Anliegen unterstützen. Deshalb haben wir unsere Vorgehensweisen und Abläufe im SPZ an die Notwendigkeiten der Situation angepasst.
Zur Verminderung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos bitten wir unsere Patienten und ihre Familien Folgendes zu beachten:
Begleitpersonen eines Patienten werden gebeten, uns mit ihrem Schützling allein und ohne Geschwisterkinder aufzusuchen, um die Zahl der anwesenden Personen auf ein Minimum zu beschränken.
Die Wahrnehmung von Terminen ist nur möglich, wenn das Kind und die Begleitperson infektfrei sind.
Im Falle eines Infektes und/oder Kontaktes mit einer nachweislich Covid-19 positiv getesteten Person in den zurückliegenden drei Wochen wird um eine Terminverschiebung und entsprechende Benachrichtigung gebeten.
Während des gesamten Aufenthaltes bei uns ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
Auf dem gesamten Klinikgelände und in unseren Räumlichkeiten ist ein Abstand von 1,5 – 2 Metern einzuhalten.
Wir werden uns bemühen, die Wartezeiten vor den Terminen möglichst kurz zu halten.
Für notwendige Testverfahren (z.B. psychologische Testdiagnostik, Sprachtestung) werden wir die Patientin, den Patienten bei Bedarf ohne einen Mund-Nasenschutz untersuchen. Für diese Situationen stellen wir technische Hilfsmittel bereit und die Untersucher schützen sich entsprechend.
Um die Anwesenheitszeit so kurz wie möglich zu halten, möchten wir Termine derzeit weitestgehend durch eine strukturierte telefonische Anamnese vorbereiten – einen allgemeinen Anmeldefragenbogen sowie Schmerzfragebögen für Eltern und für das betroffene Kind bieten wir jeweils zur Vorbereitung einer Erstvorstellung im PDF-Format zum Download an.
Wer sich zur Erstvorstellung oder Verlaufskontrolle mit der Bitte um Termine an uns wendet, wird als Erstes einen Termin für dieses ausführliche Telefonat angeboten bekommen. Im Bedarfsfall bieten wir unseren Patienten und ihren Eltern auch eine videogestützte Beratung an. Hierfür erbitten wir bereits den Überweisungsschein, der von Kinder-und Jugendärzten bzw.- Ärztinnen, Neurologen/Neurologinnen oder Kinder- und Jungendpsychiatern /-psychiaterinnen ausgestellt werden kann.
Für die Durchführung der telefonischen Anamnese und ggf. die videogestützte Beratung benötigen wir von den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung. Das entsprechende Formular ist im PDF-Format als Download erhältlich. Die Eltern unserer Patienten werden gebeten, uns dieses mit ihrer Unterschrift versehen zusammen mit dem Überweisungsschein vor dem Telefon-Termin zukommenzulassen.
Wir werden unseren Patienten und ihren Familien auf jeden Fall – ggf. durch die Kombination der verschiedenen Kommunikationswege – genügend Zeit für die Klärung ihrer Fragen zur Verfügung stellen.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, unser SPZ-Sekretariat per Mail zu kontaktieren: spz@dritter-orden.de. Das jeweilige Anliegen wird dann an die Kolleginnen und Kollegen der entsprechenden Fachdisziplinen weitergeleitet, die sich mit dem Absender in Verbindung setzen werden.
Die Übermittlung von Daten per E-Mail ist möglicherweise nicht ausreichend sicher. Es empfiehlt sich daher, uns auf diesem Wege ausschließlich den Namen, die Fachrichtung, die konsultiert werden soll und die Rufnummer, unter der wir den Absender zurückrufen können, mitzuteilen.
Für das Verständnis in dieser schwierigen Situation danken wir Ihnen und wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, Kraft und Zuversicht! Bleiben Sie gesund!
Wir hoffen, Sie bald wieder bei uns zu sehen,
das SPZ-Team